Darlehen
Rückerstattung fällig. Oftmals wird bei Gelddarlehen eine Darlehensgebühr erhoben, die seitens der Kreditinstitute als Darlehensgeber quasi als Bearbeitungsgebühr zusätzlich festgesetzt wird. Sie ist meist abhängig von der Höhe des Darlehens. Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Darlehensarten. So handelt es sich bei einem endfälligen Darlehen um einer der bekanntesten Arten. Die Geldsumme wird am Ende der vereinbarten Laufzeit in einer Summe endfällig getilgt.
Weiterhin sehr geläufig ist das Annuitätendarlehen. Dabei ist der monatlich oder jährlich zu zahlende Betrag, der sich aus Zinsen und Tilgung zusammensetzt, immer gleich hoch. Jedoch steigt der Anteil der Tilgung von Jahr zu Jahr an. Der Zinsanteil reduziert sich im Gegenzug entsprechend. Eine weitere Darlehensart ist das Tilgungsdarlehen. Bei dieser Form bleibt die Höhe der Tilgung während der gesamten Laufzeit gleich. Jedoch passen sich die Zinsen an die verbleibende Restdarlehenssumme an, sodass die Raten mit zunehmender Laufzeit geringer werden. Weit weniger bekannt und selten in Anspruch genommen werden partiarische Darlehen. Dabei erhält der Darlehensgeber zusätzlich zu den vereinbarten Zahlungen eine Gewinnbeteiligung.
Auch bei einer Immobilienfinanzierung kann ein Darlehensnehmer auf ein Darlehen zurückgreifen. Er beantragt bei einer Bausparkasse ein Bauspardarlehen. Zuvor muss jedoch ein Bausparvertrag abgeschlossen werden, der bis zur Erteilung des Bauspardarlehens hälftig angespart werden sollte. In der Zuteilungsphase erhält der Darlehensnehmer dann die andere Hälfte als Bausaprdarlehen ausgezahlt. Getilgt wird dieses Darlehen dann mit eigenen Sparleistungen. Aber auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und eine evtl. Wohnungsbauprämie können in die Tilgung mit einfließen. Auch hier gilt: Je niedriger die Restdarlehenssumme, desto höher die Tilgung. Im übrigen erhält der Darlehensnehmer bei einem Bauspardarlehen einen bereits bei Abschluss des Bausparvertrages zugesicherten niedrigen Zinssatz.
Wenn Kreditinstitute in ihrer Werbung z. B. mit "Beamtendarlehen" werben, so verbirgt sich dahinter keine Darlehensart; hier wird sich lediglich eines bestimmten Begriffes bedient, der ausschließlich zu Werbezwecken gebraucht wird. Verpflichtet sich bei Gelddarlehen der Darlehensnehmer zur vollständigen Rückzahlung der Darlehenssumme, so gilt bei einem Sachdarlehen etwas anderes. Hier überlässt der Darlehensgeber einen Sachgegenstand, den der Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit als sein Eigentum betrachten kann. Anders als bei einem Miet- oder Pachtverhältnis kann der Darlehensnehmer den Sachgegenstand jedoch verbrauchen oder verkaufen. Er muss lediglich nach Beendigung des Darlehensverhältnisses dem Darlehensgeber einen Sachgegenstand gleicher Art oder Güte zurückerstatten. Diese Erstattung kann auch in Form einer Geldzahlung geschehen.